Das Institut für Tierkommunikation! Deutschland und Weltweit
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Rechte und Pflichten

 

 

Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli

 

In Niedersachsen gilt vom 1. April bis 15. Juli die Brut- und Setzzeit, d. h. eine landesweite Anleinpflicht in der freien Landschaft.

Jeder Hundehalter/in ist dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die unter seiner/ihrer Aufsicht stehenden Hunde während dieser Zeit an der Leine geführt werden.

 

Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Rettungshunde, Hütehunde eines Schäfers, von der Polizei und vom Zoll geführte Hunde. Jedoch nur, wenn diese sich im rechtmäßigen Einsatz befinden.

 

Abweichend von dieser landesweiten gesetzlichen Regelung können die Städte und Gemeinden durch Verordnungen von dieser Regelung abweichen. Die Anleinpflicht wird in diesen Gebieten zeitlich ausgedehnt. Dies tritt meist in Erholungsgebieten (Sportanlagen, Spielplätzen, Liegewiesen, Parks) und Schon- oder Ruhezonen des Wildes in Kraft.

 

Unter dem Begriff „freie Landschaft“ fallen folgende Flächen:

  • die Flächen des Waldes,
  • die übrigen freien Flächen der Landschaft, z. B. Felder, Seen,
  • diese Flächen können auch von Ortsteilen umbaut liegen.

Ganzjährig sind alle Hundehalter dazu angehalten, das Streuen oder Wildern ihrer Hunde zu verhindern.

 

 

Hundeschulknigge

 

  • Der Hundeschulknigge dient dazu, ein harmonisches Zusammensein zu ermöglichen.
  • Zur Sicherheit aller Beteiligten sind die Hunde vor der Hundeschule und in der Hundeschule an der Leine zu führen.
  • An der Leine haben die Hunde keinen Kontakt zueinander, da dies ansonsten zu missverständlicher Kommunikation untereinander führt.
  • Jeder Hundehalter füttert nur seinen eigenen Hund, denn es gibt Hunde mit Futtermittelallergien oder anderen Unverträglichkeiten!
  • Der Kontakt der Hunde untereinander findet nur unter Aufsicht eines Trainers statt, um die Sicherheit eines harmonischen Zusammenseins zu gewährleisten.
  • In der Hundeschule sind die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes umgehend selbst zu entfernen. Dafür stehen Kotbeutel, Mülltonnen und kleine Gießkannen zum Übergießen der Stelle zur Verfügung. Das Markierverhalten der Hunde ist an nicht natürlichen Objekten zu unterbinden.
  • Die Hundehalter legen beim erstmaligen Betreten der Hundeschule den Impfausweis mit altersgemäßen Impfungen des Hundes vor. Bereits teilnehmende Hundehalter bringen zweimal im Jahr den Impfausweis mit in die Hundeschule (Stichtag).
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Hund regelmäßig gegen Zecken, Flöhe, Bandwürmer und Co. zu behandeln.
  • Leidet der Hund an einer ansteckenden Krankheit (Zwingerhusten, Durchfall usw.), ist das Betreten der Hundeschule erst wieder nach vollständiger Genesung des Hundes erlaubt.

 

 

 

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Elke H. Graham
Feldstr. 2
26931 Elsfleth

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