Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli
In Niedersachsen gilt vom 1. April bis 15. Juli die Brut- und Setzzeit, d. h. eine landesweite Anleinpflicht in der freien Landschaft.
Jeder Hundehalter/in ist dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die unter seiner/ihrer Aufsicht stehenden Hunde während dieser Zeit an der Leine geführt werden.
Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Rettungshunde, Hütehunde eines Schäfers, von der Polizei und vom Zoll geführte Hunde. Jedoch nur, wenn diese sich im rechtmäßigen Einsatz befinden.
Abweichend von dieser landesweiten gesetzlichen Regelung können die Städte und Gemeinden durch Verordnungen von dieser Regelung abweichen. Die Anleinpflicht wird in diesen Gebieten zeitlich ausgedehnt. Dies tritt meist in Erholungsgebieten (Sportanlagen, Spielplätzen, Liegewiesen, Parks) und Schon- oder Ruhezonen des Wildes in Kraft.
Unter dem Begriff „freie Landschaft“ fallen folgende Flächen:
Ganzjährig sind alle Hundehalter dazu angehalten, das Streuen oder Wildern ihrer Hunde zu verhindern.