Seit wann gibt es ein Tierschutzgesetz?
Das erste Tierschutzgesetz wurde in England 1822 zum Schutz der Farmtiere erlassen. In Deutschland wurde erst 1933 das erste offizielle Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht.
Es wird vom Bundeskabinett beschlossen und die Länder und deren zuständigen Ämter, z.B. Veterinäramt überwachen die Einhaltung der Regeln.
Was versteht man unter ein Tierschutzgesetz?
Es fordert die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf auf und verpflichtet das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. Denn Niemand darf ohne triftigen Grund einem Tier Schmerz, Leid oder Schäden zufügen. Es geht vorrangig um Wirbeltiere und Kopffüßler (Tintenfisch, Kalmar).
Sind Tiere eine Sache?
Nein! Rechtlich sind Tiere keine Sache! Aber sie haben dafür keine Rechte und Pflichten, weil sie für ihr Handeln nicht strafbar gemacht werden können.
Gibt es noch mehr Gesetzte im Bereich Tierschutz?
Jedes Bundesland hat zusätzlich eigene Gesetzte, z.B. NHundG.
Bundesweit gibt es noch das Tierschutzahndungsrecht. Darin wird vorsätzliches und fahrlässiges Tierschutzvergehen als Ordnungswidrigkeit bis zu 25.000 Euro Geldbußen geahndet. Dieses wird auch durch die Tierschutztransportverordnung unterstützt. Es gibt auch noch eine Tierschutz-Hundeverordnung, die Haltung und Pflege regelt.
Was besagt die Tierschutztransportverordnung für Hunde und Katzen?
Falls nicht dauerhaft Wasser zur Verfügung steht, dann muss spätestens alle 8 Stunden getränkt werden. Es kann auch nach 10 Stunden getränkt werden, wenn die Belastung für das Tier damit geringer ist. Auch sollte alle 24 Stunden gefüttert werden.
Läufige Hündinnen und Rüden müssen voneinander getrennt transportiert werden.
Hunde- und Katzenwelpen unter 8 Wochen dürfen nur in der Begleitung des Muttertieres transportiert werden. Ausnahme, wenn ein Transport zum Schutz des Lebens nötig ist, z.B. Klinik oder Tierarzt.
In den meisten Fällen wird eine Transportbescheinigung oder Transportplan benötigt. Es muss auch eine geschulte Fachkraft den Transport begleiten.
Besagt das Tierschutzgesetz wie lange ein Tier alleine sein kann?
Nein, es besagt nicht wie lange ein Tier alleine gelassen werden kann. Es ist nur sicher zu stellen, dass dem Tier dadurch keine Schmerzen, Leid oder Schäden entstehen.
Empfohlen wird bei Hunden nicht mehr als 4-5 Stunden. Junge Hunde ehr kürzer, dafür können oft ältere Hunde auch bis zu 8 Stunden alleine sein. Deshalb für Auslauf und Pflege sorgen, z.B. Dogsitter
Was gilt bei Zwingerhaltung oder Anbindehaltung?
Das regelt die Tierschutz-Hundeverordnung. (2001)
Sie ist nur für das Halten und Züchten von Hunden zuständig, z.B. Kopieren von Ohren und Rute ist verboten.
Halten in Räumen: natürliches Tageslicht. Mind. ein Achtel der Bodenfläche. Frischluft. Wasser und evtl. Futter
Halten im Zwinger: Keine Seite darf kürzer als 2 Meter sein.
Widerristhöhe <50 6qm, 50-65 8qm und >65 10qm
Höhe muss höher sein, als der auf den Hinterpfoten stehende Hund.
Nicht angebunden im Zwinger halten.
Baumaterial sicher vor Schäden am Hund, z.B. Strom oder Material
Boden sauber und trittsicher. Sichtkontakt zu anderen Hunden.
Sicht nach draußen.
Halten an Anbindevorrichtungen: Verboten!
Falls der Hund in Begleitung ist, z.B. Gartenarbeit, kann er auch an eine >3m Leine.
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Im Auto: frische Luft und auf angemessene Temperaturen achten.
Was für Gebote gibt es im Tierschutzgesetz?
Das Tier ist je nach Art und seinen Bedürfnissen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht zu Halten (Platz, Licht, Klima, Ruhebereich)
Tierhaltung ist nur mit Nachweis an Kenntnissen und Fähigkeiten
Sicherheit bei technischer Störung oder Brandschutz, z.B. Fütterungsanlagen
Kennzeichnungspflicht (Chip) und Meldepflicht (Ordnungsamt und Nieders. Hunderegister), Haftpflicht
Tötung nur durch Fachpersonal (Kenntnisse und Fähigkeiten)
Für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren braucht es eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnisvorbehalt bei entgeltlicher Einfuhr von Tieren
Erlaubnisvorbehalt bei kommerziellen Hundeschulen
Halter sollen über Bedürfnisse und Haltung der Tiere schriftl. Informiert werden
Qualzuchten verboten, Verbot für Genmanipulation und Klonen
Welche Verbote gibt es im Tierschutzgesetz?
Ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Überforderung des Tieres, außer in Notfällen
Leistungsfähigkeit durch Leid und Schmerz erhöhen oder Doping
Kranke, alte gebrechliche Tiere das mit Schmerzen leidet zu verkaufen oder zu kaufen. Es sei denn es wird direkt zum Zwecke der Erlösung oder Med. Hilfe einer Klinik oder Tierarzt zugeführt.
Tiere sind kein Preis oder Belohnung
Ausbildung muss frei von Schmerzen, Leid und Schaden sein
Tiere dürfen keine Übungsobjekte für die Ausbildung anderer sein, wenn Schmerz, leid und Schaden zugefügt wird.
Schadhaftes Futter und Zwangsernährung, außer bei gesundheitl. Gründen
Geräte, die mit Strom betrieben werden, nur wenn diese Geräte den bundes-und Landesvorschriften entsprechen.
Sodomie Verbot bei Tieren, privat oder durch Dritte
Ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten darf kein Wirbeltier an Kinder und jugendliche unter <16 Jahren abgegeben werden
Was passiert, wenn die Gebote nicht eingehalten werden?
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und Bußgeld, bis zum Verbot von Tierhaltung
Bei Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund, ohne Betäubung tötet, Qualzucht fördert, Tierversuche nicht genehmigt sind
Aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leid zuführt
Oder länger anhaltende sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leid einem Tier zufügt.
Stand 2023